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Kurzzeitvermietung nur noch bis sechs Monate?

Schon seit Wochen kursieren weitere geplante Verschärfungen bei der Regelung von möblierten Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen. Heute hat die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig den Gesetzentwurf „Mietrecht II“ vorgelegt.

Der Rahmen für Kurzzeitvermietung könnte bald sehr eng werden. © AdobeStock.com/Casa imágenes

Als „erster Schritt“ war im letzten Jahr die Geltungsdauer der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert worden. Beim heute vorgestellten Gesetzentwurf „Mietrecht II“ geht es unter anderem um möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen. „Wir wollen fair und transparent regeln, was hier erlaubt ist und was nicht. Das erspart Rechtsstreitigkeiten – und verhindert Umgehungen der Mietpreisbremse“, sagt Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.

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