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Mehrwertsteuer-Ermäßigung auch bei Pauschalangeboten?

Neue Mehrwertsteuer für Speisen, neue Fragen: Wie müssen Pauschalangebote mit Speisen und Getränken beim Frühstück und im Tagungsbereich steuerlich richtig aufgeteilt werden? Das Bundesfinanzministerium verweist auf die 70/30-Regelung.

Mit der Mehrwertsteuerreduzierung auch für Speisen erhofft sich die Branche deutliche Kosten- und Bürokratie-Erleichterungen. © AdobeStock.com/Stockfotos MG

Seit 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nicht mehr nur für Logis, sondern auch für Speisen: Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen und damit alle Speisen und Gerichte, die zubereitet und den Gästen vor Ort im Restaurant serviert werden, werden danach nicht mehr mit 19, sondern nur mit 7 Prozent besteuert. Allerdings: Davon ausgenommen sind Getränke, für sie gelten weiterhin 19 Prozent.

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