• Markt
  • Immobilien, Konzepte & Operations

Berlin: City Tax auch für Geschäftsreisende

Ab dem 1. April 2024 sind in Berlin auch beruflich veranlasste Übernachtungen nicht mehr von der City Tax ausgenommen. Für Geschäftsreisen, die vor dem Stichtag rechtsverbindlich vereinbart wurden, gilt dies noch nicht.

Übernachtungssteuer für Dienstreisen – künftig auch in Berlin. © AdobeStock/Marco Richter

Auch Berlin nutzt die Ausweitungsmöglichkeiten der Bettensteuer, die das Bundesverwaltungsgericht vor zwei Jahren beschlossen hat: Ab dem 1. April 2024 ordnet die Hauptstadt die City Tax sowohl für private wie auch für gewerbliche Übernachtungen an. Damit müssen künftig auch Geschäftsreisende die Übernachtungssteuer bezahlen. Touristisch Reisende entrichten diese in Berlin bereits seit dem 1. Januar 2014.

Im Übergang gilt, dass Dienstreisen, die vor dem 1. April 2024 rechtsverbindlich vereinbart wurden, noch nicht betroffen sind. Mit der Neuregelung entfallen unter anderem das Erstattungsverfahren gemäß § 8 des Übernachtungsteuergesetzes (ÜnStG) und die Aufbewahrungsverpflichtung des Beherbergungsbetriebes gemäß § 10 ÜnStG.

Ein Leitfaden zur Übernachtungsteuer in Berlin kann hier heruntergeladen werden.