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Gründung neuer Task Force

Auf der SO!APART 2022 ist eine neue Arbeitsgruppe entstanden, die die Charta des Temporären Wohnens weiterentwickeln und den Begriff Serviced Apartments für mehr Markttransparenz schärfen will. Langfristiges Ziel ist der Einzug in die Baunutzungsverordnung.

Teamwork Meeting Konzept

Mehr Transparenz, weniger Grauzonen, due Aufnahme in die Baunutzungsordnung – die neue Task Force für Serviced Apartments hat viele Ziele. © stock.adobe.com_alotofpeople

"Serviced Apartments sind mehr denn je gefragt, sie werden aber weiterhin begrifflich vielfach falsch verwendet und somit nicht zuletzt im Wachstum behindert", sagt Anett Gregorius, Gründerin von Apartmentservice und Initiatorin der neuen Arbeitsgruppe. "Auch bei der SO!APART letzte Woche berichteten u. a. Entwickler von mehreren Fällen, in denen Kommunen die Genehmigungen für Serviced-Apartment-Projekte nicht nach einheitlichen Kriterienprozessen entscheiden, sondern nach jeweiliger persönlicher Einschätzung. Wir müssen aus dieser Grauzone heraus."

Immer wieder werde das Segment dabei auch mit Wohnraumzweckentfremdungsthemen in Zusammenhang gebracht. Deshalb müsse künftig der Terminus Wohnen in jeder Form im Zusammenhang mit Serviced Apartments vermieden werden, so Stimmen in der Task Force. Anett Gregorius betont: "Unser künftiges Wording bei Serviced Apartments sollte ,Temporäre Beherbergung' statt ,Temporäres Wohnen' lauten. Serviced Apartments sind ein modernes, vorübergehendes Unterkunftsangebot in einer Stadt und stärken damit das Strukturpotenzial vor Ort. Sie schaden nicht dem klassischen Wohnungsmarkt und bilden keine Konkurrenz zu klassischen Hotels."

Serviced Apartments als rein gewerbliches Konzept

Die neue Arbeitsgruppe will in diesem Sinne die "Charta des Temporären Wohnens" mit einer noch klareren Positionierung von Serviced Apartments überarbeiten. Fernab von Airbnb- und Privatnutzungsthemen sollen in der Charta Serviced Apartments noch deutlicher als gewerbliches Konzept mit Umsatz- und Gewerbesteuer-Pflicht, bis sechs Monate Aufenthaltsdauer und entsprechenden Standort-Parametern in Gewerbe- und Mischgebieten etc. fixiert werden.

Zudem sollen die neuen Konzept- und Nachfrageentwicklungen Berücksichtigung finden. "Hier geht es um das große Thema Küchen in den Serviced Apartments - ja oder nein. Oder auch um die neue Betrachtung von Short- und Longstays", sagt Anett Gregorius.

 


Als langfristiges, großes Ziel definiert die Task Force die Aufnahme des Begriffes Serviced Apartments in die Baunutzungsverordnung – als Unterklasse im Bereich der Assetklasse Betreiberimmobilien. "Damit wären die Parameter für Serviced Apartments definiert und festgelegt", so Uwe Niemann, Leiter Markt Hotelfinanzierungen Deutsche Hypo, auch bei der Präsentation eines Positionspapiers vor dem gesamten SO!APART-Publikum. "Sicherheit und Verbindlichkeit zwischen Investoren, Banken, Behörden, Entwicklern und Betreibern würden entstehen, die künftige Projekte fördern."

"So groß die Herausforderungen mit Blick auf die Aufnahme in die Baunutzungsverodnung, sollten wir es nicht unversucht lassen", findet Anett Gregorius. "Und wenn wir über dieses Thema verstärkt in den Kontakt mit Kommunen treten können und hier für mehr Sensibilität und Transparenz sorgen, haben wir schon etwas erreicht."
 

Bislang engagieren sich in der neuen Task Force u. a. Anett Gregorius (Apartmentservice), Henrik von Bothmer (Union Investment), Uwe Niemann (Deutsche Hypo), Matthias Rincón (Ipartment), Marc P. Werner (Hogan Lovells), Sylvie Konzack (SO!APART insight).
Weitere Mitstreiter sind herzlich willkommen und können sich bis 6. Dezember 2022 melden.