Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision eines Gastwirts aus Brandenburg zurück, der zusätzlich zu den Soforthilfen 27.000 Euro als individuelle staatliche Entschädigung wegen der Corona-Maßnahmen forderte.
Der BGH erklärte, dass Hilfeleistungen für schwer getroffene Wirtschaftszweige keine Aufgabe der Staatshaftung seien, sondern der Gesetzgeber Ausgleichsmaßnahmen treffen müsse, die dieser selbst ausgestalten darf. In der Pandemie sei der Staat dieser Verpflichtung durch die Auflage von Hilfsprogrammen nachgekommen.
Die Entscheidung hat grundsätzlichen Charakter, denn bundesweit sind etliche ähnliche Fälle bei den Gerichten anhängig. Vor allem für einige größere mittelständische Hotelgruppen könnte das Urteil in den nächsten Wochen schwerwiegende Folgen haben, sagen Experten.