• Immobilien, Konzepte & Operations

Leipzig & Dresden: Bettensteuer für alle

Auch für Geschäftsreisende führen in den nächsten Wochen Dresden und Leipzig die Bettensteuer ein. Sie beträgt 6 bzw. 5 Prozent des Übernachtungspreises.

Skyline von Leipzig

Ab April 2023 zahlen sowohl Touristen als auch Geschäftsreisende 5 % City Tax in Leipziger Unterkünften. © stock.adobe.com_Igor

Möglich ist die Ausweitung durch einen Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom Frühjahr letzten Jahres: Danach kann der Gesetzgeber, neben touristisch bedingten Aufenthalten, nun auch Dienstreise bedingte Übernachtungen in die Aufwandsbesteuerung einbeziehen. Seitdem haben einige Kommunen ihre Bettensteuer, wie erwartet, ausgeweitet.

In Dresden, wo seit 2015 eine Beherbergungssteuer erhoben wird, müssen ab Juli diesen Jahres auch Geschäftsreisende 6 Prozent des Übernachtungspreises zahlen.
Leipzig führt ab April 2023 seine Beherbergungssteuer wieder ein und erweitert sie ebenfalls um die Abgabe für beruflich motivierte Aufenthalte. Für Übernachtungen in Leipziger Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen müssen Reisende künftig 5 Prozent des Übernachtungspreises. Ausgenommen von der Abgabepflicht sind lediglich Reisende zu medizinischen Behandlungen und ihre Begleitpersonen. Die Einnahmen sollen in den Gesamthaushalt der Stadt fließen und für die "Förderung von Tourismus" verwendet werden. Letzteres war in den vergangenen Jahren ein Kritikpunkt an der Bettensteuerregelung in Leipzig und führte 2022 zu einer Aussetzung der 2019 eingeführten Erhebung.

Die Bettensteuer ist in beiden Städten unabhängig von der Aufenthaltsdauer pro Nacht zu zahlen.