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Meldepflicht vor Abschaffung

Der altgediente Meldeschein wird künftig für deutsche Staatsangehörige nicht mehr benötigt. Das hat die Klausursitzung des Bundeskabinetts am Mittwoch in Meseberg entschieden.

Nicht mehr analog, auch nicht digital – Serviced-Apartment-Betriebe können künftig beim Check-in inländischer Gäste den Meldeschein weglassen. © AdobeStock_dusanpetkovic1

Seit Wochen gab es schon Vorstöße vor allem durch das Bundesinnenministerium, jetzt hat die Bundesregierung am Mittwoch grünes Licht gegeben: Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes wird das Beherbergungsgewerbe von der Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige befreit werden. Für ausländische Gäste soll sie in Hotels bestehen bleiben, dies aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen Deutschlands aus Artikel 45 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ).

„Der Hotelverband nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass sich die seit Jahrzehnten von der Bundesregierung vorgetragenen Sicherheitsbedenken verflüchtigt haben“, hieß es diese Woche vom IHA. Auch der Geschäftsreiseverband begrüßte den Beschluss und erhofft sich dadurch eine weitere Verschlankung der Abläufe. „Das ersatzlose Streichen ist aus Sicht der Geschäftsreisenden sinnvoller als eine Digitalisierung“, so VDR-Vizepräsidentin Inge Pirner. Unklar ist noch die Umsetzung, denn auch Kommunen hatten bislang auf Basis des Bundesmeldegesetzes ihre Tourismusabgaben ermittelt. Der Hotelverband IHA befürchtet deshalb, dass die Neuregelung nur eine Schein-Entbürokratisierung mit sich bringt.