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Bettensteuer nun auch für Geschäftsreisende

Bisher ging der Bettensteuer-Kelch an Geschäftsreisenden und damit auch an vielen Serviced-Apartment-Betreibern im Erhebungsaufwand weitgehend vorüber. Doch mit dem gestern bekannt gewordenen Karlsruher Urteil haben Kommunen nun die Möglichkeit, die Bettensteuer von allen Gästegruppen einzufordern.

Dienstreise nur noch mit Übernachtungssteuer? Viele Betreiber befürchten dies mit dem neuen Urteil aus Karlsruhe. © Adobe Stock_Drobot Dean

Dienstreise nur noch mit Übernachtungssteuer? Viele Betreiber befürchten dies mit dem neuen Urteil aus Karlsruhe. © Adobe Stock_Drobot Dean

Nach 2010, als die Umsatzsteuer auf Übernachtungen von 19 auf 7 Prozent sank, hatten zahlreiche Kommunen und Städte auf verschiedene Weise eine Bettensteuer in Beherbergungsbetrieben mit großem Branchen-Unmut eingeführt. 2012 stellte das Bundesverwaltungsgericht klar, dass beruflich veranlasste Übernachtungen aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Aufwandssteuer auszunehmen sind. Gestern nun hat das Bundesverfassungsgericht seinen neuen Beschluss vom 22. März 2022 öffentlich gemacht, wonach örtliche Übernachtungssteuern in Beherbergungsbetrieben – auch Bettensteuer, City-Maut oder Kulturförderabgabe genannt – mit dem Grundgesetz vereinbar sind und Städte und Gemeinden diese von Übernachtungsgästen verlangen dürfen. Damit kann der Gesetzgeber nun auch Dienstreise bedingte Übernachtungen in die Aufwandsbesteuerung einbeziehen, muss es aber nicht.

Ausweitung wird befürchtet

Geklagt hatten vor über sechs Jahren Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg im Breisgau, die die Rechtmäßigkeit der Bettensteuer grundsätzlich in Frage stellen wollten. Jetzt wurde nicht nur der Status Quo bestätigt, sondern auch die Tür für weitere Erhebungsmöglichkeiten seitens der Kommunen geöffnet. Der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Dehoga Bundesverband zeigten sich "maßlos enttäuscht" und betonen dass es entscheidend für sie sei, "dass keine zusätzlichen Belastungen auf Betriebe und Gäste zukommen". Mit Blick auf die hohen pandemie-bedingten Belastungen der Branche appellieren sie an die Kommunen, diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, jetzt Bettensteuern einzuführen".

Genau das befürchten nun jedoch auch einige Serviced-Apartment-Betreiber. "Allein Berlin hat so viele krisenbedingte Löcher zu stopfen, dass die autark agierenden Bezirke die Gelegenheit sicher nutzen werden und wir einen unfassbar großen Verwaltungsaufwand erleben werden", ist Ralf Krause, Geschäftsführender Gesellschafter der Adapt Apartments Berlin GmbH mit 99 Prozent Geschäftsreisenden, schon jetzt verärgert. Problematisch sei bereits seit längerem auch, dass einige große OTAs nur Komplettpreise verkaufen statt die Kunden über mögliche Zusatzkosten durch eine Übernachtungssteuer zu informieren und die Betriebe dann auf den Kosten sitzen bleiben. Wie Ralf Krause hoffen auch andere, dass die Städte und Kommunen die mögliche Ausweitung der Bettensteuer auf Geschäftsreisende mit etwas Vorlaufzeit umsetzen, um den Betrieben noch etwas Luft für die Budgetierung und Organisation zu ermöglichen.

Bislang setzen in Deutschland rund 30 Kommunen und Städte auf eine Bettensteuer – keine übrigens in Bayern. Hier hatte sich der Bayerische Landtag bereits 2011 gegen eine Bettensteuer in seinem Land ausgesprochen. Deshalb findet das aktuelle Karlsruher Grundsatzurteil in Bayern keine Anwendung.