Aus Eigentümersicht lohnt sich ein erster Blick auf den Mietvertrag: Besteht der Mietvertrag kraft Gesetzes weiter (§ 108 InsO) oder hat der Insolvenzverwalter ihn vielleicht bereits gekündigt, weil ein kostendeckender Betrieb nicht mehr möglich ist? Unter Umständen hat der Eigentümer den Mietvertrag bereits selbst vor Insolvenzeröffnung aufgrund der teils erheblichen Zahlungsrückstände des bisherigen Betreibers gekündigt. Läuft der Betrieb derzeit weiter oder wurde er bereits eingestellt?
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