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Gewerbe oder doch Wohnen?

Die baurechtliche Abgrenzung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Apartmentangeboten ist komplex. Denn Serviced Apartments sind bisher nicht in der Baunutzungsverordnung festgeschrieben. Als „Sandwich“ zwischen Wohnen und Beherbergung bilden sie aktuell keinen eigenständigen Nutzungstyp.

Portrait von Marc P. Werner © HAFENCITYSTUDIOS

Marc P. Werner © HAFENCITYSTUDIOS

Investoren und Betreiber von Serviced Apartments sind immer wieder mit unklaren rechtlichen Zuordnungen und uneindeutigen Auflagen und Regelungen beim Bauen und Betreiben konfrontiert. Zugleich ist bereits im Antrag die Beschreibung der Nutzungsart elementar. Verstöße gegen das Bauplanungsrechts bedeuten häufig das Projektende. Welche Vor- und Nachteile bringt die wohnwirtschaftliche oder gewerbliche Nutzung?

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