Der Entwurf der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht vor, dass es für Kurzzeitmietverträge erstmals eine fixe gesetzliche Höchstgrenze geben soll. Sie sollen für maximal sechs Monate abgeschlossen werden können und unter bestimmten Voraussetzungen auf insgesamt acht Monate verlängerbar sein. So soll die Durchsetzung der Mietpreisbremse effektiviert werden, denn Kurzzeitmietverträge sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.
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