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Mietrecht II-Entwurf beschlossen

Im Februar 2026 hatte die Bundesjustizministerin den Gesetzentwurf Mietrecht II für möbliertes Wohnen vorgelegt. Jetzt wurde er mit leicht veränderten Parametern von der Bundesregierung beschlossen.

„Mietrecht II“ hat als Gesetzentwurf die nächste Hürde genommen. © AdobeStock.com/Leslie C. Saber

Der Entwurf der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht vor, dass es für Kurzzeitmietverträge erstmals eine fixe gesetzliche Höchstgrenze geben soll. Sie sollen für maximal sechs Monate abgeschlossen werden können und unter bestimmten Voraussetzungen auf insgesamt acht Monate verlängerbar sein. So soll die Durchsetzung der Mietpreisbremse effektiviert werden, denn Kurzzeitmietverträge sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. 

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