• Recht

Mietanpassung bei Lockdown ja, aber nur bedingt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Mieter gewerblich genutzter Räume können bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung Anspruch auf Mietanpassungen haben. Dies muss aber im Einzelfall geklärt werden. Marc P. Werner von Hogan Lovells kommentiert u. a. die Entscheidung anhand des Falls in Sachsen.

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