• Recht

Mietpreisbremse gilt zunächst weiter

Neue Regierung, neue Mietpreisbremsen-Regelung? Nach einem Hin und Her im Mai scheint inzwischen die Verlängerung so gut wie gesichert – ohne weitere Ausweitung auf neuere Gebäude und Regelungen für möblierte, temporäre Wohnungen. Die Reaktionen sind in Teilen verschnupft.

Die Mietpreisbremse bleibt, bislang ohne Veränderung der Ausnahmen und einer Ausweitung. © AdobeStock.com/Daniel

2015 war die Mietpreisbremsen-Regelung eingeführt und seitdem mehrfach angepasst worden. Zum Ende diesen Jahres wäre sie ausgelaufen, da das Bundesverfassungsgericht die zeitliche Befristung als Übergangsregelung angeordnet hatte.
Am 28. Mai 2025 wurde nun eine Verlängerung der Mietpreisbremse zum 31. Dezember 2029 im Rahmen eines Gesetzentwurfs beschlossen, der jetzt noch in den Bundestag eingebracht werden muss. Für Stefanie Hubig, die neue Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, war es der bewusst erste Gesetzentwurf, nur drei Wochen nach dem Start der neuen Bundesregierung. „Wir haben hier keine Zeit zu verlieren“, sagte die SPD-Politikerin. „Wohnen darf kein Luxusgut werden.“ 

 

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