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Bettensteuer in München kommt nicht

Ober sticht Unter: Am Mittwoch noch hatte der Stadtrat von München eine Übernachtungssteuer für die Landeshauptstadt beschlossen. Gestern hat der Bayerische Landtag entschieden, dass dies Kommunen in Bayern generell verboten bleibt.

Das Hin und Her durch den Vorstoß in München ist für den Moment geklärt: Bayern bleibt bettensteuerfrei. © stock.adobe.com_engel.ac

Das Hin und Her durch den Vorstoß in München ist für den Moment geklärt: Bayern bleibt bettensteuerfrei. © stock.adobe.com_engel.ac

Dem aktuellen Verbotsbeschluss des Land Bayern vorausgegangen waren Ende letzten Jahres Vorstöße der Landeshauptstadt München, eine Bettensteuer einführen zu wollen. Diese Woche hatte der Stadtrat von München tatsächlich die Übernachtungssteuer mit einem Aufschlag von 5 Prozent auf den Übernachtungspreis festgelegt und beschlossen. Der Kämmerer erhofft sich dadurch Mehreinnahmen von 60 bis 80 Millionen Euro.

Gestern reagierte der Bayerische Landtag mit einer Erweiterung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Artikel 3 um die Übernachtungssteuer, womit die Erhebung einer solcher in Bayern generell verboten wird.

Damit ändert sich in Bayern trotz des Vorstosses des Münchner Stadtrates nichts. Wie schon seit 13 Jahren, im Zuge der Mehrwertsteuerreduzierung auf 7 Prozent, erhebt auch künftig keine Kommune in Bayern eine Übernachtungssteuer. Branchenverbände wie der Dehoga Bayern zeigten sich erleichtert und bestätigt, es gehe um "ein eindeutiges Bekenntnis zum Tourismus in Bayern", betonten sie. Vertreter der Stadt München kündigten einen langen Rechtsstreit an.