Cap-Klauseln finden wieder mehr und mehr Beachtung in Miet- und Pachtverträgen über Serviced Apartments. Das haben wir bereits im letzten Beitrag über den modernen, Investoren geeigneten Betreibervertrag festgestellt. Und dies mag auch eine Reaktion der Branche auf die Corona-Krise sein: durch vertragliche Regelungen eine Risikoverteilung zwischen den Parteien herstellen, indem mit Verlustobergrenzen bzw. sogenannten Caps gearbeitet wird.
Durch eine Cap-Klausel reduziert der Betreiber sein betriebliches Risiko auf einen vorher zwischen den Parteien festgelegten Betrag. Andererseits hat die Cap-Klausel auch einen bilanziellen Hintergrund: Die Betreiber, die mit dem internationalen Kapitalmarkt arbeiten und nach US-GAAP oder IFRS bilanzieren, müssen nach unserem Verständnis nicht die gesamte Fixmietsumme für die Restlaufzeit des Vertrages passivieren, sondern „nur“ den Maximalverlust.