• Recht

Gericht stärkt Verpächter-Position

Neue Leitentscheidung bei „Pandemie-Klauseln“ oder „Höhere Gewalt-Klauseln“: Ein aktuelles Urteil klärt, dass nur konkrete behördliche Maßnahmen, die den Hotelbetrieb direkt beeinträchtigen, eine Vertragsanpassung rechtfertigen. Zudem gilt die objektbezogene Berücksichtigung staatlicher Hilfen. Hogan Lovells erklärt Details und Folgen.

„Auf diese Klarstellung hat die Hotelbranche gewartet“, schätzt der Rechtsanwalt Marc P. Werner das Urteil ein. © AdobeStock.com/Vadym

Seit längerem beschäftigt die Hospitality-Branche die Frage, wann der § 313 Abs. 1 BGB als „Störung der Geschäftsgrundlage“ greift und unter welchen Voraussetzungen Mieter und Pächter von Hotels eine Verringerung der Miete oder Pacht verlangen können (siehe auch diesen Beitrag). Das nun erfolgte Urteil des OLG Düsseldorf vom 18. September 2025 (Az. I-10 U 116/24) „setzt klare Maßstäbe für pandemiebedingte Anpassungen von Hotelmiet- und -pachtverträgen“, ordnen Dr. Martin Haase und Dr. Christina Költgen-Held, Partner bzw. Associate bei der Kanzlei Hogan Lovells, die aktuelle Entscheidung ein: „Es präzisiert die Anwendung von § 313 Abs. 1 BGB und legt strenge Anforderungen an die Darlegung und Beweisführung durch Pächter fest.“

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