Seit längerem beschäftigt die Hospitality-Branche die Frage, wann der § 313 Abs. 1 BGB als „Störung der Geschäftsgrundlage“ greift und unter welchen Voraussetzungen Mieter und Pächter von Hotels eine Verringerung der Miete oder Pacht verlangen können (siehe auch diesen Beitrag). Das nun erfolgte Urteil des OLG Düsseldorf vom 18. September 2025 (Az. I-10 U 116/24) „setzt klare Maßstäbe für pandemiebedingte Anpassungen von Hotelmiet- und -pachtverträgen“, ordnen Dr. Martin Haase und Dr. Christina Költgen-Held, Partner bzw. Associate bei der Kanzlei Hogan Lovells, die aktuelle Entscheidung ein: „Es präzisiert die Anwendung von § 313 Abs. 1 BGB und legt strenge Anforderungen an die Darlegung und Beweisführung durch Pächter fest.“
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